Schützengau Dorfen

im Bayerischen Sportschützenbund e.V.  

Gauschießanlage: Zeilhofener Str.1, Oberdorfen; 84405 Dorfen; Tel.: 08081 4998


Jahr 2021


Sport - Ergebnistabellen und Berichte als Pdf-Dateien

Wegen der Einschränkungen anläßlich der Corona Epidemie war ein regulärer Schießbetrieb in diesem Jahr nicht möglich, bereits geplante Meisterschaften, Rundenwettkämpfe oder sonstige Schießen konnten nur eingeschränkt durchgeführt werden oder ganz mußten abgesagt werden.


Presseberichte


                            

 Veränderung in der Gauvorstandschaft

Herr Ulrich Meyer hat seine Funktion als 1. Gausportleiter  kurzfristig aus persönlichen Gründen aufgegeben und zur weiteren  Verfügung  gestellt. 
Die Funktion des 1. Gausportleiters wird ab sofort unser bisheriger 3. Gausportleiter, Michael Piehl, kommissarisch übernehmen. 
Wir wünschen Uli alles Gute für die Zukunft und bedanken uns herzlich für seinen engagierten Einsatz in den vergangenen Jahren.

Die Vorstandschaft des Schützengaues Dorfen, am 29.06.2021
Gertraud Stadler
1. Gauschützenmeisterin




Öffnung der Gauschießanlage zum 07.06.2021 Update
        

Stand 8. September 2021
Mit Eintreten der "VIERZEHNTEN BAYERISCHE INFEKTIONSSCHUTZMASSNAHMENVERORDNUN" gelten für den Schießbetrieb im Gau Dorfen ab dem 2.9.2021 die s.g. 3G Regeln.
Ein Ausführung und weitere Verlinkungen hierzu findet man beim BSSB.

Da die aktuellen Inzidenzen im Landkreis deutlich über 100 sind, gilt derzeit folgendes:

(Auszug aus BSSB, es gilt vorrangig die VIERZEHNTE BAYERISCHE INFEKTIONSSCHUTZMASSNAHMENVERORDNUN)

Inzidenz von 35 oder mehr: (Auszug)

  • Allgemeines
    • Für unsere Sport- und Vereinsveranstaltungen gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 im Innenbereich der 3G-Grundsatz, wonach nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete persönlichen Zugang erhalten. Bei Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt die 3G-Regelung auch im Außenbereich. Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Dabei ist – so das bayerische Innenministerium – eine 100-Prozent-Kontrolle erforderlich, d.h. das Stichproben ausdrücklich nicht genügen.
      Auf ehrenamtlich tätige Personen innerhalb einer notwendigen ehrenamtlichen Tätigkeit findet die 3G-Regel keine Anwendung. Dies gilt laut Auskunft des bayerischen Innenministeriums auch im Rahmen von Vereinssitzungen, Jahreshauptversammlungen, Gremiensitzungen usw. für diejenigen Teilnehmer, die eine berufliche oder ehrenamtliche Funktion wahrnehmen (z. B. Vorstandsmitglieder o.Ä.). Für die übrigen Vereinsmitglieder, die an der Sitzung teilnehmen, bleibt es gemäß Verordnungsgeber bei der 3G-Regel.
    • Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen sowie die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen.
    • Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard.Unter freiem Himmel gibt es generell keine Maskenpflicht mehr. In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt immer eine generelle Maskenpflicht, ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind.
      Für unsere Schützenstüberl gilt: In Anlehnung an die Regeln für die Gastronomie kann die Maskenpflicht entfallen, solange die Schützinnen und Schützen am Tisch sitzen. 
      Von der Maskenpflicht sind generell befreit: 1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag; 2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann.
  • Sportschießen:

Im Innenbereich gilt der 3G-Grundsatz, wonach nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete persönlichen Zugang erhalten. Bei Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt die 3G-Regelung auch im Außenbereich.
 Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Dabei ist – so das bayerische Innenministerium – eine 100-Prozent-Kontrolle erforderlich, d.h. das Stichproben ausdrücklich nicht genügen.
 Die 3G-Regel gilt nicht für Inhaber/innen und Mitarbeiter/innen von Sportstätten im Rahmen ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit.
 Kontaktdaten sind u.a. bei allen Veranstaltungen ab 1.000 Personen zu erfassen.
Ab einer Personenzahl von 100 müssen individuelle Infektionsschutzkonzepte erarbeitet und beachtet werden. Diese müssen den Bestimmungen des jeweiligen staatlichen Rahmenkonzepts entsprechen. Die Konzepte müssen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nur auf Verlangen vorgelegt werden. Sollen mehr als 1.000 Personen zugelassen werden, hat der Veranstalter das nötige Infektionsschutzkonzept der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorab und unverlangt vorzulegen.

Wir freuen uns, dass wir auf Grund der Lockerungen der Corona-Richtlinien den Schießbetrieb in der Gauschießanlage wieder aufnehmen können.

Folgende Regeln sind für alle Disziplinen zu beachten:

  • Beim Betreten der Anlage muss jeder Schütze eine aktuelle Maske tragen und die Hände desinfizieren. (Mund-Nase-Schutz kann am Eingang für 1,-- € erworben werden). Die Maske darf nur während des Schießens abgenommen werden.
  • Schützen können sich unter Aufsicht selbst testen. Tests können für 3,50€ erworben werden.
  • Die Abstands- und Hygiene-Richtlinien sind zu beachten.
  • Im Vereinslokal darf nur an den Tischen die Maske abgenommen werden. Getränke werden bei Bedarf ausgeschenkt.
  • Schießen können nur Schützen, die sich vorher angemeldet und das Kontaktformular ausgefüllt haben (auch vor Ort möglich).
  • Munition kann erworben werden.
  • Zusätzlich zum Schussgeld muss ein Zuschlag von 1,-- € für Hygienemaßnahmen berechnet werden.

Schießtermine finden sich im KALENDER. Es ist weiterhin eine Anmeldung erforderlich.

Es können 5 Schützen pro Durchgang schießen.

1. Durchgang von 19.30 – 20.30 Uhr (Einlass ab 19.15 Uhr)
2. Durchgang von 20.45 – 21.45 Uhr (Einlass ab 20.30 Uhr)

Die Anmeldung erfolgt bei GERTRAUD STADLER, E-Mail: 1.GSM@GAU-DORFEN.DE, Tel.: 0162-9195321

Freitag in eigener Zuständigkeit: 
Vorderlader-Sportschützen Lengdorf, PSV Erding.
Auch hier gelten die genannten Hygienerichtlinien.

Im Luftdruck-Bereich kann ebenfalls nur nach vorheriger Anmeldung geschossen werden. 
Die Anmeldung erfolgt bei Gertraud Stadler (siehe oben).
Vereine, die mit mehreren Schützen zum Schießen kommen, müssen nur eine Kontaktperson angeben und die Namen der weiteren Schützen aufführen.
Hierzu haben wir ein gesondertes KONTAKTFORMULAR vorbereitet.
Für die Schießstandbenutzung im Luftdruck-Bereich wird ein Kostenbeitrag von 1,-- €/Schütze erhoben. Jugendliche sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Wir behalten uns vor, die Schießanlage wieder zu schließen, falls es  zur Missachtung der Hygieneregeln kommt oder sich die Corona-Pandemie  wieder ausbreitet.

Die Vorstandschaft des Schützengaues Dorfen, am 01.06.2021
Gertraud Stadler
1. Gauschützenmeisterin





Bericht zur Jahreshauptversammlung 2021


Oberdorfen - Der Schützengau Dorfen hat vier neue Ehrenmitglieder.  Bei der Gauversammlung am Samstag in der Gauschießstätte wurden auf  Vorschlag der neuen Gauschützenmeisterin Gertraud Stadler ihr Vorgänger  Georg Schatz zum Ehrengauschützenmeister und die langjährigen  Gauvorstandschaftsmitglieder Josef Deuber, Alfons Weber und Martin Engl  zu Gauehrenmitgliedern ernannt.
Insgesamt 134 Jahre waren die vier  Funktionäre bis zu den Neuwahlen im Februar 2020 ehrenamtlich im  Schützengau Dorfen tätig. Gertraud Stadler erinnerte in den Laudationen  an die herausragenden Leistungen der vier Geehrten für das gesamte  Schützenwesen im Gau Dorfen und ihren Einsatz und ihre Arbeiten für den  Erhalt und Ertüchtigung der Gauschießstätte in Oberdorfen. 

Georg Schatz, Mitglied beim Schützenverein Waldperle Inning, wurde im Jahr  2000 zum 1. Gauschützenmeister gewählt. In seiner 20-jährigen Amtszeit  war er mit vielen baulichen und technischen Veränderungen an der  Gauschießstätte beschäftigt. Angefangen vom Anbau einer Schallschleuse,  der Neugestaltung des Aufenthaltsraumes und der Erneuerung der  Lüftungsanlage für die Groß- und Kleinkaliberanlage wurde unter der  Führung von Schatz nahezu jedes Jahr mit vielen Helfern an der  Gauschießstätte gearbeitet. 2012 wurde zugleich auch auf elektronische  Schießstände umgestellt.
Georg Schatz engagierte sich in seiner  Amtszeit aber nicht nur als Baumeister. Im Jahr 2009 war der Gau Dorfen  Gastgeber des 59. Oberbayerischen Bezirksschützentages und im Jahr 2013  wurde das 90-jährige Gründungsfest gefeiert. Dabei wurde eine neue  Gaustandarte gesegnet für die Schatz ebenso einen Sponsor fand wie für  drei neue Königsketten. 

Josef Deuber, Mitglied bei Neuedelweiß  Landesdorf, war insgesamt 39 Jahre in verschieden Ämtern in der  Gauvorstandschaft. 1981 begann er als 2. Gausportleiter und  Rundenwettkampfleiter und war zugleich tatkräftig am Umbau der  Gauschießanlage beteiligt. 1990 wurde er zum 2. Gauschützenmeister  gewählt und als 1993 der frühere Gauschützenmeister Max Kirschner aus  gesundheitlichen Gründen sein Amt zur Verfügung stellte wurde Deuber  Chef im Gau. In seiner Amtszeit wurde 1997 das 75- jährige Gründungsfest gefeiert und eine große Erinnerungsscheibe mit allen Vereinswappen  angeschafft. Aus beruflichen Gründen stellte Deuber im Jahr 2000 sein  Amt zur Verfügung und unterstützte seitdem Georg Schatz wiederum als 2.  Gauschützenmeister.

Bereits 1966 begann Alfons Weber seine  ehrenamtliche Kariere als Schriftführer beim Schützenverein Goldaria  Schwindegg. Nach dem plötzlichen Tod vom damaligen Gauschützenmeister  Lorenz Holbl im Jahr 1975 wurde Alfons Weber kommissarisch zum 2.  Gausportleiter ernannt und war auch zuständig für die Rundenwettkämpfe.  Bei den Neuwahlen im Jahr 1978 wurde Weber zum 1. Gausportleiter gewählt und er übte dieses Amt 42 Jahre lang aus. In dieser Zeit erlebte Weber  vier Gauschützenmeister und er war von Anfang an maßgeblich an der  Errichtung der Gauschießstätte beteiligt. Er war federführend beim  Einzug der EDV im Gau und pflegte und erweiterte die Gau-Webseite. 

Martin Engl, Mitglied bei Fortuna-Hubertus Schwindkirchen wurde im Jahr 1990  zum 2. Gausportleiter gewählt und er übernahm auch die Leitung des  Rundenwettkampfes. Von 1993 bis 2000 war Engl als 2. Gauschützenmeister  tätig und er betreute zugleich auch den Rundenwettkampf. Als  Gaurundenwettkampfleiter war er danach bis 2020 mit Leidenschaft für die Einhaltung der Rundenwettkampfordnung verantwortlich. Unter seiner  Regie wurde die Ergebnismeldung digitalisiert und an die Lokalzeitung  geliefert. Auch als gelernter Handwerker war er bei den Umbauarbeiten an der Gauschießanlage ein gefragter Mitarbeiter.

Einstimmig wurden die vier Funktionäre von den anwesenden Vereinsvertretern zu  Ehrenmitgliedern ernannt. Gertraud Stadlers Stellvertreter Reinhold  Schäfer und Bernhard Hofmann überreichten die Ernennungsurkunden und  Dorfen-Gutscheine mit neuen Schulterklappen. Mit einem Blumenstrauß  bedankte sich der Gau auch bei den Ehefrauen Hermine Schatz, Christa  Deuber, Kathi Weber und Bernadette Engl, die in diesen Jahren die  Ehrenamtsarbeit ihrer Männer unterstützten. Einen Blumenstrauß gab es  auch für Tanja Marsmann, die von 2016 bis 2020 als Gauschriftführerin  und 2. Gaudamenleiterin tätig war.


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Gauschützenmeisterin Gertraud Stadler (h.v.l.), 2. Gauschützenmeister Reihold Schäfer, Bezirksschützenmeister Alfred Reiner, 3.  Gauschützenmeister Bernhard Hofmann und Bürgermeister Heinz Grundner  gratulierten den neuen Gauehrenmitgliedern (v.v.l.) Martin Engl, Josef  Deuber, Alfons Weber und Georg Schatz.
Text und Foto: Peter Stadler